Kindergrundsicherung

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Grund-Sicherung

1992 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen, den 17. Oktober zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut. Auch am heurigen „Tag gegen Armut“ rückte die Volkshilfe wiederholt die Kinderarmut in Österreich in den Fokus.

„Auf Grund der Teuerungskrise steigen die Hilfeanfragen von Familien in der Stadt und im Bezirk massiv. Wir unterstützen Familien beim Ankauf von Brillen, Medikamenten, Schulartikeln und übernehmen immer wieder Miet- und Stromkosten“, berichtet Volkshilfe Vorsitzender Stephan Schimanowa.

Die Volkshilfe fordert schon länger die Einführung der Kindergrundsicherung. „Jedes 5. Kind ist von Armut betroffen, auch in Niederösterreich. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung von Armut“, unterstützt LAbg. Hannes Weninger die Forderung der Volkshilfe.

Die Idee ist, dass jedes Kind in Österreich bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben soll. Die Auszahlung würde monatlich an die Erziehungsberechtigten erfolgen, gestaffelt nach Einkommen. Die universelle Komponente in der Höhe von 200 Euro würden alle Kinder erhalten. Die einkommensgeprüfte zusätzliche Komponente von bis zu 425 Euro würde abhängig vom jährlichen Familieneinkommen ausbezahlt.

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