Nationalrats-Wahl 2024
So wählen Sie richtig! Alle Infos für Ihre Stimmabgabe am 29. September. Damit Wahlen auch fair abgehandelt werden, gibt es bestimmte Regeln und Abläufe, die eingehalten werden müssen.
Alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen wählen. Jede/r Wahlberechtige hat eine Stimme, die persönlich abgegeben werden muss. Wahlberechtigte können auch eine Briefwahlkarte beantragen und mit dieser wählen, wenn sie am Wahltag verhindert sind. Diese kann per App „Digitales Amt“ und auf der Gemeinde beantragt werden.
Die ganze Stadt ist in Wahlsprengel unterteilt mit dem Ziel, so viele wohnungsnahe Orte einzurichten, in denen Stimmen abgegeben werden können. In diesem Sprengel stellt eine eigene Wahlbehörde den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen sicher. Jede/r Mödlinger:in hat in den letzten Tagen eine Wahlverständigung von der Gemeindewahlbehörde zugeschickt bekommen, in der mitgeteilt wird, wo sich der jeweilige Abstimmungsort befindet. Ein anderer Ort darf nicht aufgesucht werden.
Bevor die Wählerstimme abgegeben werden kann, muss ein amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identifikation der Person vorgelegt werden. Ein Blick in das Wählerverzeichnis durch die Sprengelbehörde stellt sicher, dass eine Stimme abgegeben werden darf. Dafür empfiehlt sich die Wahlverständigung der Gemeinde vorzuzeigen, da auf dieser die jeweilige Nummer der Person im Wählerverzeichnis ausgewiesen wird.
Gewählt werden bei einer Wahl nicht nur Parteien, sondern auch Personen durch eine Vorzugsstimme. Wichtig ist dabei, zu beachten, dass bei der Nationalratswahl das Prinzip gilt, die gewählte Partei ist immer ausschlaggebend. Das bedeutet, dass nicht gleichzeitig eine Person einer anderen wahlwerbenden Partei gewählt werden kann. Hier würde jedenfalls die abgegebene Parteistimme gelten, die Vorzugsstimme für eine/n Kandidat:in der anderen Partei nicht.
Grundsätzlich können drei Vorzugsstimmen für Kandidat:innen ihrer bevorzugten Partei abgegeben werden: eine Stimme im Wahlkreis 3 F, eine im Landeswahlkreis und eine im Bundeswahlkreis. Entscheidend ist dabei, ob die gewählte Person im jeweiligen Wahlkreis auch zur Wahl steht.