Daten für Schulen
SPÖ Mödling Mitglied René Kain ist Jurist und gibt Datenschutztipps passend zum bevorstehenden Schulstart.
Bei Administrations-Software der Schule (z.B. digitales Klassenbuch) hat man de facto keine Wahl und keine Einwilligungs- bzw. Widerrufsmöglichkeit, kann aber Datenkorrekturen verlangen. Im Bereich Lernapps– und -Plattformen sind die Betreiber Datenverarbeiter im Sinne der DSGVO. Wenn die Nutzung von der Schule vorgegeben wird, lohnt sich für Eltern zumindest ein kurzer Blick in die Datenschutzbestimmungen.
Werden keine Verantwortlichen (inkl. Kontakt-Adresse) genannt oder keine Rechte des Nutzers aufgezählt, ist Skepsis angebracht. Werden derlei Programme nicht mehr genutzt, empfiehlt sich das Löschen des Kontos mit schriftlichem Widerruf der Datennutzung und dem Verlangen auf Löschung sämtlicher personenbezogener Daten.
Bei schulischen WhatsApp-Gruppen ist das Mindestalter laut Nutzungsbedingungen 16 Jahre! Für jüngere Kinder und Jugendliche dürfen (streng genommen) nur die Eltern vertretungsweise teilnehmen. Aufgrund der weitaus besseren Datenschutz-Maßnahmen empfiehlt sich der Messengerdienst Signal, welcher der Lehrer:in als Alternative vorgeschlagen werden kann. Signal darf schon ab 13 Jahren genutzt werden. Generell darf Kritik geäußert werden, wenn über schulische Messenger-Gruppen mehrheitlich nichtschulische Inhalte geteilt werden.