Recht nett
Die Kolumne von Rechtsanwalt René Kain
Aktuell liegt wieder der Duft von Punsch und Glühwein in der Luft, die Christkindlmärkte laden zum geselligen Beisammensein ein. Doch Vorsicht: Wer nach dem Genuss von Alkohol aufs Steuer steigt – sei es das Auto, Motorrad oder Fahrrad – riskiert weit mehr als nur einen Kater.
Schon ab 0,5 Promille im Blut drohen Autofahrern saftige Strafen: Geldbußen ab 300 Euro, mindestens aber ein Monat Führerscheinentzug. Ab 0,8 Promille wird es noch teurer und der „Deckel“ wird gleich für mehrere Monate „gezwickt“. Übrigens lautet die Umrechnungsformel: Blutalkohol in Promille = Atemalkoholgehalt in Milligramm/Liter (mg/l) x 2. Also nicht zu früh freuen, wenn der angezeigte Wert
niedrig erscheint!
Für Radfahrer gilt: Auch auf zwei Rädern ist Alkohol am Lenker kein Kavaliersdelikt! Bereits ab 0,8 Promille kann das Radfahrverbot ausgesprochen werden, und die Geldstrafe startet ab 800 Euro. Bei Fahruntüchtigkeit wird das Gefährt gleich ganz einkassiert.
Deshalb mein Tipp: Genießen Sie die festliche Stimmung am Markt und lassen das Auto stehen oder
schieben notfalls das Fahrrad! Für den sicheren Heimweg gibt es Taxis, Uber, Öffis oder die verantwortungsvollen, weil abstinenten „Fahrer“. So bleibt die Erinnerung an den Christkindlmarkt garantiert ungetrübt!



